top of page

Im Todesfall - Was ist zu tun?

Eine geliebte Person zu verlieren, stellt für Angehörige eine schwierige, emotionale und außergewöhnliche Situation dar. Man ist erschüttert, trauert und fühlt sich oft unsicher, welche Schritte nun gemacht werden müssen. Wir helfen, indem wir Hinterbliebenen so viele Aufgaben wie möglich abnehmen. 

1. Schritt: Verständigung eines Arztes

Nach dem Ableben eines Menschen muss vom zuständigen Arzt eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Ohne diese dürfen wir als Bestatter nicht tätig werden.

Verstirbt eine Person im Krankenhaus oder Altenheim, übernehmen die Angestellten der Einrichtung die Verständigung des Arztes. Stellen Sie den Tod Ihres Lieben jedoch zu Hause fest, gilt es, den Hausarzt zu kontaktieren. Ist dieser nicht erreichbar, können Sie über die Nummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst anwählen oder im Notfall über den Notruf 112 Hilfe anfordern.

2. Schritt: Bestatter informieren

Sobald Sie uns als Bestatter über den Tod Ihres Angehörigen informiert haben, werden wir tätig. Wir kümmern uns um das Waschen, Einkleiden und Einbetten des/der Verstorbenen und überführen ihn/sie zum Friedhof oder ins Krematorium. Parallel vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Trauergespräch, in dem wir all Ihre Wünsche für den würdevollen letzten Weg Ihres Angehörigen mit Ihnen besprechen. Hierfür besuchen wir Sie Zuhause oder treffen uns mit Ihnen in unseren Geschäftsräumen in der Dorfstraße 29. Im Anschluss übernehmen wir sämtliche organisatorischen Formalitäten für Sie und erledigen die nötigen Behördengänge.

Was Sie für das Trauergespräch bereithalten müssen:

  • Personalausweis

  • Rentennummer

  • Personenstandsurkunde (i.d.R. im Stammbuch)

    • Ledig: Geburtsurkunde​

    • Verheiratet: Eheurkunde

    • Geschieden: Eheurkunde + Scheidungsurteil

    • Verwitwet: Eheurkunde + Sterbeurkunde des Ehepartners

 

​Falls vorhanden:​

  • Versicherungspolicen

  • Graburkunde

  • Bestattungsvorsorgevertrag

  • sonstige Unterlagen, die den Willen des/der Verstorbenen für seine/ihre Bestattung festhalten

bottom of page